Feuchter Baugrund & Drückendes Wasser?
Die Lastfälle nach DIN 18 195

Vor der Auswahl des richtigen Abdichtungssystems muss die Art der zu erwartenden Wasser-beanspruchung des Baugrundes ermittelt werden. Erst diese richtige Zuordnung führt zu einer funktionsfähigen Bauwerksabdichtung.
Die DIN 18 195 differenziert die Beanspruchungen in 4 Lastfälle.


Lastfall 1 – Bodenfeuchte
Die „klassische“ Bodenfeuchte ist im Erdreich gebundenes Wasser. Die Bodenfeuchte ist durch Kapillarkräfte immer im Boden vorhanden und als Mindestbeanspruchung an die Bauwerksabdichtung zu werten. Dieser Lastfall darf nur angenommen werden, wenn der Boden bis unter die Fundamentsohle aus nicht bindigem Material (Sand, Splitt, Kies) besteht und das Regenwasser bis zum Grundwasserstand versickern kann ohne jedoch einen hydrostatischen Druck auf die Abdichtung herbeizuführen. Ebengleiches gilt für nachträglich eingebrachtes Verfüllmaterial in der Baugrube.


Lastfall1


Lastfall 2 – Nichtstauendes Sickerwasser
Die Abdichtungsbeanspruchung gleicht dem Lastfall Bodenfeuchte. Im Wand- / Bodenbereich muss ein Dränagesystem (Ringdränage) eingebaut werden.


Lastfall2


Lastfall 3 – Zeitweise aufstauendes Sickerwasser
Bei diesem Lastfall wird hydrostatischer Druck auf die Abdichtung ausgeübt. Durch einen bindigen Boden kann das Grundwasser nicht schnell genug versickern und staut sich auf. Die Gründungstiefe darf hier 3 Meter nicht überschreiten, Grundwasser, bzw. wasserführende Schichten müssen mindestens weitere 30 cm unter der Bodenplatte liegen.


Lastfall3


Lastfall 4 – Von außen drückendes Wasser
Bei diesem Lastfall wird ebenso hydrostatischer Druck auf die Abdichtung ausgeübt, allerdings hier dauerhaft. Gebäudeteile können dauerhaft im Grundwasser liegen, bzw. wasserführende Schichten berühren.


Lastfall4