Nachtspeicherheizungen:
Begriff
und Historie
Nachtspeicherheizungen/ -öfen sind elektrische
Speicherheizungen, die ihre Aufheizung zu den niedrig
tariflichen Schwachlastzeiten der Stromversorger erfahren.
Der niedrigere Tarif wurde/wird als "Nachtstrom"
bezeichnet.
Die Nachtspeicherheizungen gibt es seit den 1950er Jahren.
Sie erschienen zusammen mit den Atomkraftwerken, deren
Betreiber eine möglichst gleichbleibende Auslastung
anstrebten. Über günstige Nachttarife und Förderprogramme
konnten sich die Geräte am Markt etablieren und erschienen
als eine sinnvolle Alternative zu den noch häufig
verbreiteten Einzelöl- und Kohleöfen.
Mit der ersten Energiekrise in den 1970er Jahren veränderte
sich die Marktsituaton zum ersten mal: Steigende
Energiepreise und sinkende Subventionen beseitigten schnell
die Vorteile gegenüber den sich inzwischen ausbreitenden
Zentralheizungssystemen. Die Kenntnis der Nutzer über den
niedrigeren Wirkungsgrad sowie über das in den bis in die
1970er Jahre hinein verbaute Asbest drückten aus die
Popularität. Seit April 1999 gibt es abgesehen von
Helgoland und Büsingen eine bundesweite Stromsteuer,
Nachtspeicherheizungen wurden bis Ende 2006 ermäßigt
besteuert. Im Jahre 2007 beschloss die Bundesregierung eine
Umrüstung von Stromheizungen auf andere Systeme für das
Jahr 2020. Bereits jetzt sind Nachtstromtarife nicht mehr
im ganzen Land erhältlich.
Systemwechsel
– Entsorgung – Belastung
Nach einem Wechsel der Heizanlage bemerken viele
Nachtspeicherofenbesitzer die oft hohen Entsorgungskosten
und/oder das Transportproblem der Bauteile der außer Dienst
gestellten Ungetüme. Nicht wenige entwickeln hier
Erfindergeist zur Weiternutzung der Bauteile, das bedeutet
oft:
- Blechverkleidunng zum Alteisen
- Dämmmatten in den Hausmüll und
- Schamottsteine in den Garten, Grill, Backofen oder auch
Stückweise im Hausmüll entsorgt
Warum nur sind die Steine dunkler und schwerer als die
üblichen Schamotte? Masse! Mehr Masse = mehr Wärmespeicher!
Es handelt sich um Chrommagnesitsteine (Chrom IV). Die
dürfen inzwischen nicht einmal mehr deponiert werden, denn
die Chromverbindungen sind hochgiftig und wasserlöslich.
Eine Gartenlagerung im Salatbeet schließt sich also aus.
Asbest wird in den Nachtspeicherheizungen seit 1977 nicht
mehr verbaut. Eine selbstdemontage Asbestbelasteter Öfen,
sowie eine Hausmüll- oder Bauschuttentsorgung ist im
Übrigen strafbar und darf ausschließlich von hierfür
zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Ähnlich
verhält es sich mit den damals verbauten PCB-haltigen
Reglern. Nach dem Ausbau durch den Fachbetrieb werden die
Steine durch diesen kostenpflichtig entsorgt. Die
Entsorgungspreise können einem allerdings den
chrommagnesitgeschädigten Atem verschlagen, in manchen
Lagern werden hier bis zu 200€ genannt – pro Stück!
Bei den neueren Nachtspeicheröfen sieht das aber anders
aus: Zumindest in Deutschland hergestellte Geräte enthalten
seit:
- 1977 kein Asbest
- 1989 keine PCB-haltigen Regler
- 2001 chromfreie Steine
Das Typenschild klärt auf woran man ist.
Weiterführend:
Chrom IV darf inzwischen nicht mehr in den für den
Endverbraucher zugänglichen Handel kommen. Nach Emissions-
und Partikelreduktion wurde nun auch die Entsorgung von
chrom(IV)-haltigen Abfällen geregelt:
- EU-Richtlinien zum Recycling von Altautos (ELV) sowie von
Elektronik- und Elektrogeräten (RoHS/WEEE)
(diese Richtlinien treten zwischen 2006 und 2008
vollständig in Kraft)
- Genaueres zur Entsorgung ist in der EU-Richtlinie über
Elektro- und Elektronikaltgeräte (Deutsch: EEAG)
nachzulesen. Die Richtlinie ist seit dem 01. Juli 2006 in
Kraft.
Sechswertiges
Chrom ist übrgens in nennenswertem Umfang in Gelb-, Schwrz-
und Olivchromatierungen enthalten und ist akut giftig,
sensibilisierend und krebserregend. Es sollte nach o. g.
Richtlinien seit 2006 nicht mehr auf dem Markt sein.
Chrommatierte Flächen (z. B. auf Schrauben) kamenüber viele
Jahre so in die Hände von Endverbrauchern und beim
Schrauben eben auch mal in den Mund.